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运动品牌安踏旗下品牌大全 Smart Meter: Was Sie über die Stromzähler wissen müssen

Das Kommunikationsmodul ermöglicht, dass der Zähler in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist und dass Daten sicher übertragen werden. Das intelligente Messsystem kann also, anders als eine moderne Messeinrichtung, Daten senden und auch empfangen. So kann der Zählerstand automatisch übermittelt werden (Fernauslesung). Außerdem ist es in Zukunft möglich, Preis- oder Steuersignale über das intelligente Messsystem zu empfangen.

Der Begriff "Smart Meter" wird in Deutschland häufig als alternative Bezeichnung für das intelligente Messsystem verwendet. Eigentlich meint der Begriff jede Art von Zähler, die kommuniziert, also Daten sendet und empfängt. Bei kommunizierenden Unterzählern und intelligenten Zählern, wie sie im Ausland genutzt werden, trifft die Bezeichnung Smart Meter also ebenfalls zu, allerdings sind diese technisch nicht unbedingt mit dem intelligenten Messsystem gleichzusetzen.

Wer bekommt ein intelligentes Messsystem, wer eine moderne Messeinrichtung?

Ob bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut wird oder "nur" eine moderne Messeinrichtung, entscheidet zunächst einmal der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber. Das ist in den meisten Fällen der örtliche Stromnetzbetreiber. Dieser entscheidet auch, wann die neuen Zähler installiert werden.

Eine gesetzliche Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen ("Smart Metern") gibt es für drei Gruppen:

Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden pro JahrAusschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Liegen nicht genügend Werte vor, ist die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers ausschlaggebend.Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 KilowattHaushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein E-AutoNach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes dürfen Netzbetreiber den Strombezug dieser Verbrauchseinrichtung, aber nicht aller Elektrogeräte des gesamten Haushalts, "dimmen, wenn eine Überlastung des Netzes droht. Die Leistung darf nur im Notfall reduziert werden. Nutzer:innen solcher Anlagen profitieren im Gegenzug von Vergünstigungen bei Netzentgelten. Damit das technisch umsetzbar ist, brauchen Sie ein intelligentes Messsystem. Dafür muss der Messstellenbetreiber eine Steuerungstechnik einbauen.

Auch wenn Sie unter eine dieser Gruppen fallen, kann es noch dauern, bis bei Ihnen der Zähler gewechselt wird. Das liegt daran, dass die Messstellenbetreiber bis zu gewissen Stichtagen einen bestimmten Anteil der oben genannten Messstellen ausgestattet haben müssen. Mindestens 90 Prozent der oben genannten Pflichtfälle müssen bis Ende 2032 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. 

Auch, wenn Sie nicht unter eine dieser Gruppen fallen, kann Ihr Messstellenbetreiber Ihnen trotzdem ein intelligentes Messsystem einbauen. Das nennt sich "optionale Aussattung". In diesem Fall entscheidet ausschließlich der Netzbetreiber, nicht Sie. Sie können diese Entscheidung also nicht ablehnen. 

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Ein Messstellenbetreiber ist ein Unternehmen, das die Stromzähler einbaut, betreibt und wartet. Laut Gesetz gibt es in jeder Region einen sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der ist in der Regel Ihr örtlicher Netzbetreiber und nicht identisch mit dem Stromversorger. Wer der Messstellenbetreiber ist, können Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen. Daneben gibt es wettbewerbliche Betreiber, die die gleichen Leistungen für digitale Zähler anbieten.

Theoretisch können Sie immer von Ihrem grundzuständigen zu einem anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber wechseln. In der Praxis ist ein solcher Wechsel meistens mit einer zusätzlichen Dienstleistung verbunden, wie dem Abschluss eines dynamischen Stromtarifs. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind ‒ im Gegensatz zu den grundzuständigen ‒ aber nicht an gesetzliche Preisobergrenzen gebunden.

Im verlinkten Artikel erfahren Sie mehr zum Thema, etwa, mit wem Sie welche Verträge haben können.

Wie läuft der Einbau dieser intelligenten Systeme ab?

Haushalte, in denen der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht vorgesehen ist, bekommen in den nächsten Jahren zumindest eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Zähler. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau bis 2032 vor. Aus diesem Grund erhielten zahlreiche Verbraucher:innen bereits Schreiben mit der Ankündigung eines Einbaus. Bei allen Neubauten oder umfangreichen Renovierungen müssen Messstellenbetreiber moderne Messeinrichtungen einbauen. Über 47 Prozent aller Messstellen in Deutschland waren zum Stichtag am 31. Dezember 2024 mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.

Umgesetzt wird der Einbau der neuen Zähler schrittweise durch die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Diese trifft die Pflicht, den Einbau umzusetzen. Sie kommen deshalb auf die Haushalte zu, so dass Sie nicht selbst tätig werden müssen. Seit 2025 hat jedoch jeder Haushalt zusätzlich das Recht, den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems zu verlangen. Dieses muss dann innerhalb von vier Monaten installiert werden. Hierfür dürfen die Messstellenbetreiber Haushalten zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Was kosten die neuen Stromzähler?".

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