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厨具品牌排行榜前十名锅具 Lohnabrechnung nach Muster erstellen

LexwareKategorieThis is some text inside of a div block.Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 29.10.2025Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.Beachten Sie: Bis zum 31.12.2020 gelten die gesenkten USt.- bzw. MwSt.-Sätze von 16 % und 5 %.DefinitionWas ist eine Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung dient Ihren Beschäftigten als detaillierter Nachweis über ihren Lohn bzw. ihr Gehalt sowie alle gesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge. Für Sie als Arbeitgeber ist die Erstellung der Entgeltabrechnung Pflicht, da Angestellte einen rechtlichen Anspruch darauf haben.

Unternehmer oder Mitarbeiter, die bisher noch keine oder nur wenig Erfahrung auf dem Gebiet der Lohnabrechnung haben, können zum Einstieg hilfreiche Muster verwenden. Bei uns erfahren Sie leicht verständlich, wie Sie anhand eines Musters die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Schritt für Schritt erstellen und was Sie dabei beachten müssen.

Gehaltsabrechnung-Muster als Vorlage nutzen

Eine Lohnabrechnungs-Vorlage ist perfekt geeignet, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern. Auf diese Weise haben Sie einen guten Anhaltspunkt, welche Pflichtangaben Lohn- und Gehaltsabrechnungen enthalten müssen und wie das Endergebnis aussehen sollte. Besonders für frisch gebackene Unternehmer oder Selbstständige, die bisher allein tätig waren, jetzt aber Mitarbeitende angestellt haben, ist die Lohnabrechnung in der Regel absolutes Neuland. Ein Muster ist genau dann eine enorme Hilfe.

Hier ein Muster aus dem Lohnprogramm Lexware lohn+gehalt für eine Lohnabrechnung am Beispiel eines Angestellten mit einem festen monatlichen Gehalt.

Muster für eine Gehaltsabrechnung – erstellt mit Lexware lohn+gehalt

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Gehalts-und Lohnabrechnung nach Muster erstellen

Das Muster zeigt anschaulich: Bei Angestellten mit einem festen monatlichen Gehalt muss das festgelegte Bruttogehalt auf der Entgeltabrechnung stehen. Essenziell für ein Lohnabrechnungsformular sind auch die Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer. Anhand des Lohnabrechnungs-Musters zeigen wir Ihnen, welche Beträge Sie wie berechnen müssen, um eine komplette Entgeltabrechnung zu erstellen.

InfoSoftware statt Muster verwenden

Eine Software geht nochmal einige Schritte weiter als ein Muster zur Lohnabrechnung. Damit können Sie die komplette Lohnabrechnung inkl. dem Versand an die Mitarbeiter automatisieren.

Jetzt Lohnsoftware Lexware Office testen Bruttolohn bzw. Bruttogehalt

Zur Ermittlung des Bruttogehalts bzw. des Bruttolohns müssen Sie alle Bestandteile addieren, die zur Bemessungsgrundlage notwendig sind. Beim Bruttolohn sind das an erster Stelle die geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit dem vereinbarten Stundenlohn. Beim Bruttogehalt ist es das vertraglich vereinbarte Monatsgehalt. Hinzu kommen weitere mögliche Bruttobestandteile:

vermögenswirksame LeistungenUrlaubs- und Weihnachtsgeldgeldwerte Vorteile, SachbezügeZahlungen wie Abfindungen oder PrämienZuschläge für Feiertage, Wochenenden, Nachtarbeit, ÜberstundenJubiläumszuwendungenTantiemen

All diese Positionen müssen addiert werden. Als Ergebnis erhalten Sie das entsprechende Bruttogehalt bzw. den entsprechenden Bruttolohn.

InfoBruttoentgelt = Bemessungsgrundlage für Abzüge

Der Betrag des Bruttoentgelts bildet die Bemessungsgrundlage für Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge. Aus diesem Grund wird die erste Zwischensumme auch steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt bzw. steuer- und sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn genannt.

TippAbfindungs-Rechner: Einfach Höhe der Abfindung berechnen

Endet ein Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmer oftmals mit einer Abfindung rechnen – mit dem Abfindungsrechner von Lexware ermitteln Sie einfach und schnell die Höhe der Steuern, die für eine solche Kompensation anfallen. Jetzt Abfindungs-Rechner ausprobieren!

Steuerabzüge

Nach Berechnung des Bruttoentgelts wird die Höhe der anfallenden Steuern ermittelt. Auf dem Lohnabrechnungs-Muster sind dementsprechend Felder für die Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag vorgegeben. Hinzu kommen Freibeträge wie zum Beispiel Versorgungsfreibeträge und Altersentlastungsbeträge.

Weitere Positionen, die sich auf lohnsteuerfreie Bezüge beziehen, sind ebenfalls in unserem Lohnabrechnungs-Muster zu finden. Diese lohnsteuerfreien Bezüge müssen aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden, da auf diese weder Lohnsteuer noch Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag entfällt.

InfoZu den lohnsteuerfreien Bezügen zählen:Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (bis zu einer bestimmten Höhe)Zuschüsse für Kindergärten und Betriebsveranstaltungenspezielle Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

Nachdem die betreffenden Positionen mit dem Bruttolohn bzw. dem Bruttogehalt verrechnet wurden, ergibt sich die zweite Zwischensumme: das sogenannte steuerpflichtige Entgelt. Anschließend überprüfen Sie, in welcher Höhe Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Hierzu nehmen Sie folgende Tabellen zur Hilfe:

Für unverheiratete Steuerpflichtige die Einkommensteuer-GrundtabelleFür verheiratete Steuerpflichtige die Einkommensteuer-SplittingtabelleTippLohnsteuer-Rechner: Lohnsteuer einfach berechnen

Wenn Sie die Höhe der Lohnsteuer selbst ermitteln möchten, gelingt Ihnen das ganz einfach mit unserem Lohnsteuer-Rechner. Probieren Sie es gleich aus. Hier geht es zum Lohnsteuer-Rechner.

TippNutzen Sie eine Lohnabrechnungssoftware

Moderne Lohnprogramme berechnen alle Steuerabzüge automatisch, da hier die Formeln aus § 32a I Einkommensteuergesetz(EStG) hinterlegt sind. So sind die Lohn- und Gehaltsabrechnungen schnell erstellt, ohne dass Sie sich um die gesetzlichen Vorschriften kümmern müssen.

Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge)

Bei den Sozialversicherungen werden dagegen keine Freibeträge verrechnet. Allerdings gibt es einige Bestandteile, die nicht zur Ermittlung der SV-Beiträge herangezogen werden dürfen. Auf dem Lohnabrechnungs-Muster werden die einzelnen Positionen explizit aufgezählt. Am Ende der Rechenkette ergibt sich das sozialversicherungspflichtige Brutto.

Auf dieser Grundlage können nun die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet werden. Mehr zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge lesen Sie hier.

Nettoentgelt und Auszahlungsbetrag

Nun ist noch der Auszahlungsbetrag für den Mitarbeiter zu ermitteln. Im Muster zur Gehaltsabrechnung ist dafür ebenfalls eine bestimmte Rechenkette vorgesehen.

Vom Gesamtbrutto werden Beträge wie Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Daraus ergibt sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin.‍Doch bei diesem Nettobetrag handelt es sich nicht zwangsläufig auch um den Auszahlungsbetrag. Bevor der Lohn oder das Gehalt an den Mitarbeiter ausgezahlt wird, werden unter Umständen weitere Beträge abgezogen. Hat der oder die Arbeitnehmer zum Beispiel einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen, wird der entsprechende Betrag vom Nettolohn abgezogen. Der Arbeitgeber überweist diesen direkt an den Vertragspartner. Auch Vorschüsse, Arbeitgeberkredite oder Pfändungen werden vom Nettoentgelt abgezogen und, je nach Fall, an die entsprechenden Stellen überwiesen. Erst wenn alle Abzüge berücksichtigt wurden, erhält man in der Lohn-und Gehaltsabrechnung den Auszahlungsbetrag für den oder die Arbeitnehmer.

InfoBrutto-Netto-Rechner: Nettogehalt einfach berechnen

Die Ermittlung des richtigen Nettogehalts ist zum Erstellen einer Lohnabrechnung essenziell. Wenn Sie Unterstützung bei der Berechnung brauchen und es schnell gehen muss, können Sie ganz einfach unseren Rechner nutzen. Hier geht es zum Brutto-Netto-Rechner.

Gehaltsabrechnung: Das bedeuten die Abkürzungen

Abkürzungen sind auf jeder Gehaltsabrechnung zu finden. Die Kürzel kennzeichnen dabei die jeweiligen finanziellen Aufwendungen, die je nach Arbeitsverhältnis unterschiedlich ausfallen können. Wir erklären Ihnen, was die einzelnen Abkürzungen auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu bedeuten haben:

AbkürzungDefinitionErläuterungAAbfindungZu einer Abfindung kann es hin und wieder kommen, wenn das Arbeits­verhältnis (meist) ein­vernehmlich aufgelöst, die Betriebszu­gehörigkeit aber dement­sprechend honoriert wird. In manchen Fällen ist eine Abfindung sogar gesetzlich vor­geschrieben. Sich dies­bezüglich zu informieren, kann sich im Ernstfall lohnen.Arbeits­losen­versicherungDie Höhe der „“ liegt aktuell bei 3 %. Hiervon übernimmt der Arbeitgeber prozentual die Hälfte. Eine Arbeits­losen­versicherung wird für jeden Arbeit­nehmer anteilig bezahlt, damit dieser im Falle der Erwerbs­losigkeit dennoch ein Einkommen hat.BArbeit­nehmer­anteil zur SeekasseDie Seekasse ist als Renten- und Unfall­versicher­­­ungsträger jedoch mittlerweile mit der Bahn­ver­sicherungs­anstalt fusioniert, die heute unter dem Namen „Deutsche Rentenver­sicherung Knappschaft Bahn-See“ bekannt ist. BGRSBeitrags­gruppen­schlüsselAls numerischer Schlüssel wird der Beitrags­gruppen­schlüssel auf allen Meldungen zur Sozial­versicherung angegeben. Er dient dazu, die ent­sprechenden Beiträge zu ermitteln und ordnungs­gemäß zuzuordnen. Jede Zahl steht dabei für eine bestimmte Sozial­ver­sicherung, für die zudem eine feste Reihenfolge vorgegeben ist:

1. Kranken­versicherung2. Renten­versicherung3. Arbeits­losen­versicherung4. Pflege­versicherung

EEinmalbezugBei den Einmal­bezügen, auch „sonstige Bezüge“ genannt, handelt es sich um nicht regelmäßige Zahlungen wie z. B. das Urlaubs- oder Weihnachts­geld.FFreiAnstatt „F“ kann auch der Buchstabe „P“ für Pauschal­versteuerung auf der Abrechnung zu finden sein. Beide Kürzel stehen dafür, dass das Gesamt­brutto vom sogenannten Steuer-Brutto abweicht.GBGesamt­bruttoDer Gesamt­brutto-Betrag auf der Entgelt­brechnung muss nicht unbedingt dem Steuer-Brutto entsprechen. Das Gesamt­brutto beinhaltet den Bruttolohn bzw. das Brutto­gehalt, Zuschläge und Zulagen, die vermögens­wirksamen Leistungen, Sachbezüge und pauschal versteuerte Lohn­bestandteile.HHinzu­rechnungs­betragBefindet sich der oder die Angestellte in mehreren Beschäftig­ung­ver­hältnissen, soll der Hinzu­rechnungs­­betrag verhindern, dass dieser dadurch steuerlich benachteiligt wird bzw. dass die Steuerlast zu groß wird, wenn es sich um ein geringes Einkommen handelt. Um den Hinzu­rechnungs­betrag nutzen zu können, ist eine ent­sprechende Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.JBestandteil des Gesamt­bruttoHierdurch wird in der Abrechnung gekenn­zeichnet, welche Bestandteile zum Gesamt­brutto zählen.Ki.Frbtr.Kinder­freibetragDieser sorgt für eine Verringerung der Steuerlast. Der Kinder­freibetrag ist in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes anwendbar.KiStKirchen­steuerJe nach Bundesland beträgt die Kirchen­steuer 8 oder 9 Prozent.KKKranken­kasseAngabe der Kranken­kasse, bei der der Arbeit­nehmer versichert ist.KK%Maß­geblicher Beitragssatz zur Kranken­ver­sicherung inkl. Zusatz­beitragAngabe des gesetzlichen Kranken­ver­sicherungs-beitrags, der für den Arbeit­nehmer gilt, inkl. dem ent­sprechenden Zusatz­beitrag.KVKranken­ver­sicherungAngabe der Kranken­ver­sicherung, bei der der Arbeit­nehmer versichert ist.LLaufender BezugRegelmäßige Zahlungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin wie Gehalt oder Provisionen.LStLohnsteuerLohnsteuer ist auf jeder Abrechnung nicht selbst­ständiger Arbeit aus­zuweisen. Diese kann je nach Steuerklasse variieren. Der Solidaritäts­zuschlag wird auf die Lohnsteuer angerechnet.MMehrjährige Ver­steuerungDiese Ver­steuerung gilt für mehrjährige Tätigkeiten, deren Ver­steuerung als „sonstige Bezüge“ zu steuerlastig wäre.NNach­berechnungEine Neu­berechnung kommt vor, wenn es zu fehlerhaften Angaben in der Lohn- oder Gehalts­abrechnung im Vormonat kam.MFBMehrfach-beschäftig­ungIn diesem Fall ist der Arbeit­nehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt.PPauschal­ver­steuerungSiehe Punkt „F“.PGRSPersonen­gruppen­schlüsselDieser ist dreistellig und definiert die Details zum Berufsbild des oder der Angestellten (Azubi:ne, Fest­anstellung, Praktikum etc.) sowie befristete Arbeits­verhältnisse.PVPflege­ver­sicherungDen gesetzlichen Pflege­ver­sicherungs­beitrag übernimmt der Arbeitgeber in der Regel jeweils zur Hälfte.RVRenten­ver­sicherungAuch den Renten­ver­sicherungs­beitrag übernimmt der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.SSonstiger BezugErläuterung siehe „Einmal­bezug“.StSteuer-BruttoDas Steuer-Brutto besteht aus Einmal­bezügen, geldwerten Vorteilen und dem tat­sächlichen Gehalt bzw. Lohn.Steuer-IDPersönliche Steuer­identi­fikations­nummerDiese 11-stellige Nummer wird jedem Bürger und jeder Bürgerin einmalig vom Finanzamt zugeteilt.StKlSteuer­klasseDie Steuerklasse ist maßgeblich für die Höhe des Lohn­steuer­betrags.SVSozial­ver­sicherungSie beinhaltet die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeits­losen­ver­sicherung.UmUmlage­verfahrenDas Umlage­verfahren dient der Finanzierung der Sozial­ver­sicherungen. Gezahlte Beträge werden direkt an leistungs­berechtigte Empfänger ausgezahlt.VVorjahrDas Vorjahr beschreibt das vorherige Jahr der Anstellung. Als Startdatum wird der erste Arbeitstag des entsprechenden Mitarbeiters oder der entsprechenden Mitarbeiterin gesetzt.VKZVer­arbeitungs­kennzeichenDamit werden in der Firma die Buch­haltungs­abläufe zugeordnet. Sie sind generell dreistellig und alpha­numerisch. WWert- bzw. Ent­gelt­guthabenWert­guthaben sind z. B. Zeit­wertkonten. Diese dienen den Angestellten bei einer längeren Freistellung, wie es während der Elternzeit oder im Vor­ruhestand vorkommt. ZEin­schlägiger Beitrags­zuschlag zur Pflege­ver­sicherung für KinderloseDieser ist als Zusatz­beitrag zur regulären Pflege­ver­sicherung von Arbeit­nehmern zu leisten, die keine eigenen Kinder haben.

Die entsprechenden Gehaltsabrechnungs-Abkürzungen zu kennen, ist eine der Grundlagen, um eine Entgeltabrechnung ordnungsgemäß durchzuführen. In modernen Lohnprogrammen sind die Kürzel jedoch in der Regel hinterlegt.

Mitarbeitende anlegen: Mit Checkliste Daten für die Lohnabrechnung sammeln

Wenn Sie regelmäßig neue Mitarbeitende einstellen, kann es hilfreich und vor allem zeitsparend sein, wenn eine Checkliste zur Verfügung steht, mit der alle erforderlichen Daten der neuen Mitarbeitenden eingeholt werden können. Unsere Checkliste beinhaltet alle notwendigen Grunddaten wie Name und Anschrift, Steuerklasse, Eintrittsdatum, Angaben zu Sozialversicherungen und die zu hinterlegende Bankverbindung für die Auszahlung des monatlichen Gehalts bzw. des Lohns. Ein solches Formular ist ideal, um alle Punkte sukzessive auszufüllen und keine Angabe zu vergessen. Sollte eine Information fehlen, erkennen Sie dies anhand der Checkliste und können die Angaben bei dem Mitarbeiter anfordern.

Checkliste zur Erfassung aller Mitarbeiterdaten für die Lohnabrechnung

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Muster für die Lohnabrechnung von Sonderfällen

Es gibt natürlich auch Beschäftigungsverhältnisse, die von jeglichen Abrechnungsstandards abweichen. In diesen Fällen sind herkömmliche Muster zur Lohnabrechnung wenig hilfreich. Bei folgenden Beschäftigungsverhältnissen müssen Sie Besonderheiten berücksichtigen:

Minijobbern und MidijobbernSaisonarbeitskräfteStudierendePraktikanten

Aus diesem Grund kann es ratsam sein, auf verschiedene Muster zur Gehaltsabrechnung als Vorlage zurückzugreifen.

Auf einem Lohnabrechnungs-Muster für studentische Arbeitskräfte wird zum Beispiel nach der Immatrikulationsbescheinigung gefragt, die angefordert werden muss. Außerdem sind Studierende oft familienversichert. Auch das ist ein wichtiger Aspekt, den Sie für die Abrechnung des Lohns kennen sollten.

Ähnliches gilt für Praktikanten und Schüle, die in der Regel noch sehr jung sind und für die deshalb in Sachen Arbeitsschutz und Urlaub besondere Rahmenbedingungen gelten.

Bei Minijobbern sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet zu überprüfen, ob ein weiteres Arbeitsverhältnis besteht. Nur so kann die Besteuerung korrekt durchgeführt werden.

Vorlage für Minijobber

Lohnabrechnungen für Minijobber weisen im Vergleich zu konventionellen Lohnabrechnungen ein stets gleiches Muster auf. Voraussetzung ist der gesetzlich vorgesehene Maximalbetrag von 450 Euro als Vergütung. Dann ergeben sich zwei Varianten von Lohnabrechnungen für Minijobber in Unternehmen.‍Der Unterschied zwischen den beiden Varianten besteht darin, dass der oder die Beschäftigte wählen kann, ob er oder sie einen Beitrag in Höhe von 3,6 % zur Rentenversicherung leisten oder darauf verzichten möchte. Entscheidet sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dagegen, müssen Sie als Arbeitgeber eine entsprechende Befreiung bei der Minijobzentrale beantragen. Diese kann einem solchen Antrag allerdings jederzeit widersprechen.

InfoEine „Blanko-Lohnabrechnung“ für Minijobber könnte somit folgendermaßen aussehen:Bruttolohn: 450,00 EuroLohnsteuer: 0 %Solidaritätszuschlag: 0 %Kirchensteuer: 0 %Rentenversicherung: 0 % bzw. 3,6 % (= 16,20 Euro) Krankenversicherung: 0 %Pflegeversicherung: 0 %Arbeitslosenversicherung: 0 %Solidaritätszuschlag: 0 %

Wenn Sie mehrere Minijobber beschäftigen, können Sie anhand dieser Werte tatsächlich schnell eine Muster-Lohnabrechnung erstellen. Ein Beispiel für die Abrechnung eines Minijobbers finden Sie hier:

Lohnabrechnung für einen Minijobber – erstellt mit lexoffice

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HinweisBedenken Sie bei der Lohnabrechnung von Minijobbern!

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, für angestellte Minijobber pauschale Arbeitgeberanteile an die sogenannte Knappschaft-Bahn-See, die Rentenversicherung der Minijob-Zentrale, abzuführen. Wenn Sie eine genaue Übersicht über die Gesamtabgaben die für Sie inklusive des Netto-Betrags von 538 Euro anfallen, nutzen Sie ganz einfach unseren Minijob-Rechner.

Tipp: Lohnabrechnungssoftware berechnet alle Daten automatisch

Für die anfängliche Einarbeitung in die Lohnbuchhaltung sind Lohnabrechnungsbeispiele und -muster perfekt, um sich zurechtzufinden. Auch für etwaige steuerliche oder administrative Änderungen kann es praktisch sein, Lohnabrechnungsvorlagen zur Hand zu haben.‍Grundsätzlich bietet Ihnen ein professionelles Lohnabrechnungsprogramm jedoch alle Funktionen, die Sie zur einfachen und schnellen Erstellung von Abrechnungen benötigen. Sie geben nur die individuellen Mitarbeiterdaten und das Bruttoentgelt ein. Die einzelnen Daten und Abzüge berechnet die Software dann automatisch, so dass Sie mit wenigen Klicks die Entgeltabrechnungen erstellen.

ZusammenfassungDas Wichtigste zur Lohnabrechnung nach Muster auf einen BlickInsbesondere für Einsteiger in der Lohnabrechnung lohnt es sich ein Muster als Vorlage zu Hilfe zu nehmen.Bei der Neueinstellung von Mitarbeitenden hilft eine Checkliste, um alle nötigen Personaldaten zu sammeln.Für die Lohnabrechnung von Sonderfällen wie Minijobbern müssen spezielle Muster verwendet werden.Die einfachste und sicherste Art, Entgeltabrechnungen zu erstellen, ist der Einsatz eines Lohnprogramms. Denn dieses berechnet alles automatisch.

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